Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 48
Welche Aussagen über Pachtverträge sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ALaufende Pachtverträge dürfen nicht um weniger als 6 Jahre verlängert werden.
- BJagdpachtverträge sind schriftlich abzuschließen.✓ richtig
- CDie Mindestlaufzeit eines Jagdpachtvertrages soll mindestens 6 Jahre betragen.✓ richtig
- DPachtverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge.
- EDie Jagdbehörde kann den Vertrag binnen 3 Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden.✓ richtig
Lösung
Antworten B, C, E sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #48 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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