Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 46
Die Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts alleine zusteht, darf nicht mehr umfassen als
Antwortmöglichkeiten
- A150 ha
- B250 ha
- C999 ha
- D1.000 ha✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #46 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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