Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 43
Wann muss eine Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen werden?
Antwortmöglichkeiten
- AIn dem Turnus, der in der Satzung der Jagdgenossenschaft genannt ist.✓ richtig
- BWenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies verlangt.
- CWenn bei einem laufenden Pachtvertrag mit mehreren Pächtern ein neuer Pächter in ein Pachtverhältnis eintritt.
- DWenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundfläche vertreten, dies verlangt.✓ richtig
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #43 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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