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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 43

Wann muss eine Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIn dem Turnus, der in der Satzung der Jagdgenossenschaft genannt ist.✓ richtig
  2. BWenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies verlangt.
  3. CWenn bei einem laufenden Pachtvertrag mit mehreren Pächtern ein neuer Pächter in ein Pachtverhältnis eintritt.
  4. DWenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundfläche vertreten, dies verlangt.✓ richtig

Lösung

Antworten A, D sind korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #43 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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