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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 40

Welche Aussagen über den Gebrauch von Schusswaffen im Zusammenhang mit Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIst der Gebrauch einer Schusswaffe zur unverzüglichen Tötung eines Wildes notwendig, um ihm erhebliche Schmerzen oder Leiden zu ersparen (Fangschuss), so bedarf ein Jagdausübungsberechtigter keiner Erlaubnis.✓ richtig
  2. BSchusswaffen dürfen in befriedeten Bezirken mit Erlaubnis der Waffenbehörde verwendet werden.✓ richtig
  3. CSchusswaffen dürfen in befriedeten Bezirken niemals verwendet werden.
  4. DDie Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn eine Störung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Gefährdung von Menschen nicht zu befürchten und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen ist.✓ richtig

Lösung

Antworten A, B, D sind korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #40 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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