Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 40
Welche Aussagen über den Gebrauch von Schusswaffen im Zusammenhang mit Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AIst der Gebrauch einer Schusswaffe zur unverzüglichen Tötung eines Wildes notwendig, um ihm erhebliche Schmerzen oder Leiden zu ersparen (Fangschuss), so bedarf ein Jagdausübungsberechtigter keiner Erlaubnis.✓ richtig
- BSchusswaffen dürfen in befriedeten Bezirken mit Erlaubnis der Waffenbehörde verwendet werden.✓ richtig
- CSchusswaffen dürfen in befriedeten Bezirken niemals verwendet werden.
- DDie Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn eine Störung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Gefährdung von Menschen nicht zu befürchten und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen ist.✓ richtig
Lösung
Antworten A, B, D sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #40 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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