Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 38
In Ihrem Revier gibt es eingezäunte Viehweiden. Welche Aussagen sind zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort auch gejagt werden.✓ richtig
- BEingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.✓ richtig
- CIn eingezäunten Viehweiden darf nicht gejagt werden.
- DEingezäunte Viehweiden dürfen durch den Jagdausübungsberechtigten nicht betreten werden.
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #38 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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