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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 33

Wie groß muss jeder Teil in der Regel mindestens sein, damit die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in mehrere selbständige Jagdbezirke zugelassen werden kann?

Antwortmöglichkeiten

  1. A75 Hektar
  2. B150 Hektar
  3. C250 Hektar✓ richtig
  4. D1000 Hektar

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #33 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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