Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 33
Wie groß muss jeder Teil in der Regel mindestens sein, damit die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in mehrere selbständige Jagdbezirke zugelassen werden kann?
Antwortmöglichkeiten
- A75 Hektar
- B150 Hektar
- C250 Hektar✓ richtig
- D1000 Hektar
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #33 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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