Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 30
Welche Aussage zur Mindestgröße gemeinschaftlicher Jagdbezirke ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha zusammenhängende Grundfläche.✓ richtig
- BDie Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 300 ha, wobei mindestens 75 ha zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
- CDie Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha, wobei mindestens 75 ha zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
- DDie Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 250 ha.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #30 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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