Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 28
Wie groß muss die land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Fläche zusammenhängender Grundflächen, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen, sein, damit sie einen Eigenjagdbezirk bilden?
Antwortmöglichkeiten
- A60 Hektar
- B75 Hektar✓ richtig
- C150 Hektar
- D250 Hektar
- E1000 Hektar
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #28 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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