Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 25
Welche Wildtiere dürfen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sowie deren Beauftragte nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde in befriedeten Bezirken fangen oder töten und sich aneignen?
Antwortmöglichkeiten
- AWildkatze
- BWildkaninchen✓ richtig
- CSteinmarder✓ richtig
- DFuchs✓ richtig
- EHabicht
Lösung
Antworten B, C, D sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #25 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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