Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 22
Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Jagdbezirksgrenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will nach dem Versorgen das Wild mitnehmen. Darf er das?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, weil es in Sichtweite niedergegangen ist.
- BNein, weil dies durch die gesetzliche Wildfolge so geregelt ist.
- CNein, auch wenn er sofort am nächsten Tag den Revierinhaber des betroffenen Jagdreviers verständigt.
- DJa, er muss es aber unverzüglich dem Reviernachbarn abliefern.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #22 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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