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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 21

Welche in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundenen Tiere darf der Jagdausübungsberechtigte NICHT in Besitz nehmen, um sie z.B. präparieren zu lassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABaummarder
  2. BDachs
  3. CFuchs
  4. DSiebenschläfer✓ richtig
  5. EEichelhäher✓ richtig

Lösung

Antworten D, E sind korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #21 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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