Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 21
Welche in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundenen Tiere darf der Jagdausübungsberechtigte NICHT in Besitz nehmen, um sie z.B. präparieren zu lassen?
Antwortmöglichkeiten
- ABaummarder
- BDachs
- CFuchs
- DSiebenschläfer✓ richtig
- EEichelhäher✓ richtig
Lösung
Antworten D, E sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #21 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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