Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 18
Ein Fahrer, der in Baden-Württemberg ein Stück Wild anfährt, ist nach dem JWMG verpflichtet, dies dem Jagdausübungsberechtigten, der Gemeindebehörde oder der Polizei zu melden. Dies gilt für
Antwortmöglichkeiten
- AFrischlinge✓ richtig
- BFüchse
- CRehwild✓ richtig
- DFeldhasen
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #18 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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