Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 13
Welche Arten werden grundsätzlich dem Nutzungsmanagement unterstellt?
Antwortmöglichkeiten
- AArten, deren Bestand in Baden-Württemberg nicht hinreichend geklärt ist.
- BStreng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
- CArten, die in für sie geeigneten Lebensräumen mit einer ausreichenden Population vorkommen.✓ richtig
- DArten, deren weitere Ausbreitung den Zielen des JWMG entgegenstehen.✓ richtig
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #13 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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