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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 13

Welche Arten werden grundsätzlich dem Nutzungsmanagement unterstellt?

Antwortmöglichkeiten

  1. AArten, deren Bestand in Baden-Württemberg nicht hinreichend geklärt ist.
  2. BStreng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
  3. CArten, die in für sie geeigneten Lebensräumen mit einer ausreichenden Population vorkommen.✓ richtig
  4. DArten, deren weitere Ausbreitung den Zielen des JWMG entgegenstehen.✓ richtig

Lösung

Antworten C, D sind korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #13 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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