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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 10

Wie muss die Hege nach § 5 des JWMG durchgeführt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Hege muss so durchgeführt werden, dass gesunde Populationen an Wildtieren die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nicht beeinträchtigen.✓ richtig
  2. BDie Hege muss so durchgeführt werden, dass der Bestand bedrohter Wildtierarten stabilisiert wird.✓ richtig
  3. CDie Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschaden, möglichst vermieden werden.✓ richtig
  4. DDie Hege muss so durchgeführt werden, dass ein möglichst hoher Wildbestand gesichert ist.
  5. EDie Hege muss so durchgeführt werden, dass allen Wildtierarten jederzeit ausreichend Kraftfutter zur Verfügung steht.

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #10 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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