Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 10
Wie muss die Hege nach § 5 des JWMG durchgeführt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Hege muss so durchgeführt werden, dass gesunde Populationen an Wildtieren die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nicht beeinträchtigen.✓ richtig
- BDie Hege muss so durchgeführt werden, dass der Bestand bedrohter Wildtierarten stabilisiert wird.✓ richtig
- CDie Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschaden, möglichst vermieden werden.✓ richtig
- DDie Hege muss so durchgeführt werden, dass ein möglichst hoher Wildbestand gesichert ist.
- EDie Hege muss so durchgeführt werden, dass allen Wildtierarten jederzeit ausreichend Kraftfutter zur Verfügung steht.
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #10 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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