Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg3 · Frage 194
Welche Dauer sollte ein Treiben auf einer Gesellschaftsjagd möglichst nicht überschreiten, damit erlegtes Wild rechtzeitig aufgebrochen werden kann?
Antwortmöglichkeiten
- A2 Stunden, damit spätestens nach 3 Stunden alles Wild aufgebrochen ist.✓ richtig
- B3-4 Stunden.
- C5 Stunden.
- DEine Vorgabe für die Dauer ist nicht sinnvoll.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Prüfungsfach 3 — Waffenrecht und Waffentechnik › 3.2 Jagdbetrieb #194 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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