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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg3 · Frage 189

Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd ist FALSCH?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEin Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt.
  2. BBei Standtreiben muss sich der Schütze nach Einnehmen des zugewiesenen Standes mit seinem jeweiligen Nachbarn verständigen.
  3. CSofern der Jagdleiter nichts anderes bestimmt, darf der zugewiesene Stand vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.
  4. DNur die Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Prüfungsfach 3 — Waffenrecht und Waffentechnik › 3.2 Jagdbetrieb #189 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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