Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg3 · Frage 189
Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd ist FALSCH?
Antwortmöglichkeiten
- AEin Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt.
- BBei Standtreiben muss sich der Schütze nach Einnehmen des zugewiesenen Standes mit seinem jeweiligen Nachbarn verständigen.
- CSofern der Jagdleiter nichts anderes bestimmt, darf der zugewiesene Stand vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.
- DNur die Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 3 — Waffenrecht und Waffentechnik › 3.2 Jagdbetrieb #189 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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