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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg3 · Frage 185

In der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" werden Angaben über Gesellschaftsjagden gemacht. Welche Aussagen sind zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei einer Drückjagd auf Schalenwild dürfen "Durchgeh- oder Treiberschützen" während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen.✓ richtig
  2. BErfahrene Treiber mit Jagdschein dürfen ihre Waffen während des Treibens unterladen führen und Wild bis maximal 50 m Entfernung erlegen.
  3. CWenn sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in deren Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden.✓ richtig
  4. DJeder, der als Treiber an einer Gesellschaftsjagd teilnimmt, darf krankes Wild mit der blanken Waffe abfangen.
  5. EBei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich von der Umgebung abheben.✓ richtig

Lösung

Antworten A, C, E sind korrekt.

Prüfungsfach 3 — Waffenrecht und Waffentechnik › 3.2 Jagdbetrieb #185 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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