Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg3 · Frage 185
In der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" werden Angaben über Gesellschaftsjagden gemacht. Welche Aussagen sind zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- ABei einer Drückjagd auf Schalenwild dürfen "Durchgeh- oder Treiberschützen" während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen.✓ richtig
- BErfahrene Treiber mit Jagdschein dürfen ihre Waffen während des Treibens unterladen führen und Wild bis maximal 50 m Entfernung erlegen.
- CWenn sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in deren Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden.✓ richtig
- DJeder, der als Treiber an einer Gesellschaftsjagd teilnimmt, darf krankes Wild mit der blanken Waffe abfangen.
- EBei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich von der Umgebung abheben.✓ richtig
Lösung
Antworten A, C, E sind korrekt.
Prüfungsfach 3 — Waffenrecht und Waffentechnik › 3.2 Jagdbetrieb #185 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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