Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg3 · Frage 181
In der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" werden Angaben über Jagdbegleiter zur Hilfeleistung gemacht. Welche Aussagen sind zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- ABei der Bergung von erlegtem Wild aus unwegsamen Gelände muss ein Begleiter zur Hilfeleistung anwesend sein.✓ richtig
- BBei der Ansitzjagd muss aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ein Jagdbegleiter mit auf der jagdlichen Einrichtung sitzen.
- CBei der Jagd auf Gewässern muss ein Begleiter anwesend sein.✓ richtig
- DBei der Pirsch in flachem Gelände muss aus Sicherheitsgründen ein Begleiter anwesend sein.
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Prüfungsfach 3 — Waffenrecht und Waffentechnik › 3.2 Jagdbetrieb #181 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Baden-Württemberg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.