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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg3 · Frage 181

In der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" werden Angaben über Jagdbegleiter zur Hilfeleistung gemacht. Welche Aussagen sind zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der Bergung von erlegtem Wild aus unwegsamen Gelände muss ein Begleiter zur Hilfeleistung anwesend sein.✓ richtig
  2. BBei der Ansitzjagd muss aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ein Jagdbegleiter mit auf der jagdlichen Einrichtung sitzen.
  3. CBei der Jagd auf Gewässern muss ein Begleiter anwesend sein.✓ richtig
  4. DBei der Pirsch in flachem Gelände muss aus Sicherheitsgründen ein Begleiter anwesend sein.

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

Prüfungsfach 3 — Waffenrecht und Waffentechnik › 3.2 Jagdbetrieb #181 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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