Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg3 · Frage 180
Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd")?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, ab einem Alter von 12 Jahren.
- BJa, aber nur mit Erlaubnis des Jagdleiters.
- CJa, ab einem Alter von 15 Jahren.
- DKinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 3 — Waffenrecht und Waffentechnik › 3.2 Jagdbetrieb #180 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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