Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg3 · Frage 180

Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd")?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, ab einem Alter von 12 Jahren.
  2. BJa, aber nur mit Erlaubnis des Jagdleiters.
  3. CJa, ab einem Alter von 15 Jahren.
  4. DKinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Prüfungsfach 3 — Waffenrecht und Waffentechnik › 3.2 Jagdbetrieb #180 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Baden-Württemberg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.