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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg3 · Frage 179

In der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" werden Angaben über Nachsuchen gemacht. Welche Aussage ist zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagdausübungsberechtigte ist an die Weisungen des Hundeführers, der Jagdleiter ist, gebunden.✓ richtig
  2. BDer Hundeführer ist an die Weisungen des Jagdausübungsberechtigten, der Jagdleiter ist, gebunden.
  3. CFür die Nachsuche muss ein Jagdleiter bestimmt werden.
  4. DDa es sich nicht um eine Gesellschaftsjagd handelt, ist ein Jagdleiter nicht notwendig.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Prüfungsfach 3 — Waffenrecht und Waffentechnik › 3.2 Jagdbetrieb #179 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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