Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg3 · Frage 177
Was ist nach § 7 der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" bei der Errichtung von Hochsitzleitern mit aufgenagelten Sprossen zu beachten?
Antwortmöglichkeiten
- AAufgenagelte Sprossen sind grundsätzlich nicht zulässig.
- BAufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.✓ richtig
- CAufgenagelte Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.✓ richtig
- DZum Abstützen aufgenagelter Sprossen dürfen ausschließlich Spezialbeschläge zum Aufschrauben aus Edelstahl verwendet werden. Die Schrauben müssen ebenfalls aus Edelstahl sein. Die "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" enthält eine Liste zugelassener Produkte.
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Prüfungsfach 3 — Waffenrecht und Waffentechnik › 3.2 Jagdbetrieb #177 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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