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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 55

Innerhalb welcher Frist müssen Sie eine neu erworbene Langwaffe in die WBK eintragen lassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AUnverzüglich.
  2. BInnerhalb von vier Wochen.
  3. CInnerhalb von zwei Wochen.✓ richtig
  4. DInnerhalb einer Woche.
  5. EInnerhalb von drei Monaten.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #55 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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