Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 54
Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?
Antwortmöglichkeiten
- ANichts, der Erwerber meldet die Waffe ja bei der zuständigen Behörde an.
- BNur die zugehörige WBK an die Behörde schicken.
- CInnerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen WBK machen.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #54 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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