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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 54

Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANichts, der Erwerber meldet die Waffe ja bei der zuständigen Behörde an.
  2. BNur die zugehörige WBK an die Behörde schicken.
  3. CInnerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen WBK machen.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #54 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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