Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 53
Der Inhaber eines Jahresjagdscheins will seine erste Kurzwaffe (Kaliber .38 Spezial) erwerben. Was muss er tun?
Antwortmöglichkeiten
- AEr muss zuerst eine spezielle Prüfung zur Führung von Kurzwaffen ablegen.
- BEr muss vor dem Kauf die Erlaubnis zum Erwerb von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.✓ richtig
- CEr muss innerhalb von drei Monaten nach Erwerb die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
- DEr muss innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.✓ richtig
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #53 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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