Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 52
Welche Aussage stimmt?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Erwerb einer Schusswaffe muss innerhalb von vier Wochen angemeldet werden.
- BDie Waffenbesitzkarte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr.
- CDie in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr.✓ richtig
- DDer Diebstahl von Jagdwaffenmunition muss der Behörde nicht angezeigt werden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #52 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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