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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 52

Welche Aussage stimmt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Erwerb einer Schusswaffe muss innerhalb von vier Wochen angemeldet werden.
  2. BDie Waffenbesitzkarte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr.
  3. CDie in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr.✓ richtig
  4. DDer Diebstahl von Jagdwaffenmunition muss der Behörde nicht angezeigt werden.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #52 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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