Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 51
Wer eine Kurzwaffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen welcher Frist der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen?
Antwortmöglichkeiten
- AInnerhalb einer Woche.
- BInnerhalb von zwei Wochen.✓ richtig
- CInnerhalb eines Monats.
- DInnerhalb von sechs Monaten.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #51 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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