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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 50

Welche Aussagen sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Erlaubnis zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen wird in der Regel für die Dauer von 3 Jahren erteilt.
  2. BDie Erlaubnis zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt.✓ richtig
  3. CLangwaffen kann man gegen Vorlage des gültigen Jagdscheines erwerben.✓ richtig
  4. DDie Erlaubnis zum Erwerb von Kurzwaffen gilt für die Dauer von zwei Wochen.

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #50 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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