Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 48
Ein Jugendlicher, der gerade die Jägerprüfung bestanden hat und seinen ersten Jagdschein gelöst hat, bekommt einen Rehbock frei. Er bittet Sie, ihm eine Langwaffe für die Dauer der Jagdausübung zu leihen. Zuvor möchte er auf dem Schießstand üben. Welche Aussage trifft zu?
Antwortmöglichkeiten
- AIch darf ihm die Waffe leihen.✓ richtig
- BIch darf ihm die Waffe nur leihen, wenn er einen geeigneten Waffenschrank besitzt.
- CIch darf ihm die Waffe nur für Übungszwecke, aber keinesfalls für Jagdzwecke leihen.
- DDa es sich um einen Jugendlichen handelt, darf ich ihm die Waffe nicht leihen.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #48 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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