Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 47
Eine Person besitzt nach dem Waffengesetz die Zuverlässigkeit nicht mehr. Sie hat damit zu rechnen, dass
Antwortmöglichkeiten
- Asie eine Abmahnung vom Kreisjagdamt erhält.
- Bdie Waffenbesitzkarte widerrufen wird.✓ richtig
- Csie an einer Nachschulung teilnehmen muss.
- Dsie die Waffen einem Berechtigten überlassen muss.✓ richtig
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #47 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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