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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 47

Eine Person besitzt nach dem Waffengesetz die Zuverlässigkeit nicht mehr. Sie hat damit zu rechnen, dass

Antwortmöglichkeiten

  1. Asie eine Abmahnung vom Kreisjagdamt erhält.
  2. Bdie Waffenbesitzkarte widerrufen wird.✓ richtig
  3. Csie an einer Nachschulung teilnehmen muss.
  4. Dsie die Waffen einem Berechtigten überlassen muss.✓ richtig

Lösung

Antworten B, D sind korrekt.

Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #47 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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