Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 46
Innerhalb welcher Frist müssen Sie eine veräußerte Langwaffe aus der WBK austragen lassen?
Antwortmöglichkeiten
- AUnverzüglich.
- BInnerhalb einer Woche.
- CInnerhalb von zwei Wochen.✓ richtig
- DInnerhalb von vier Wochen.
- EInnerhalb von drei Monaten.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #46 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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