Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 42
Was versteht man waffenrechtlich unter "Erwerb von Waffen"?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Einräumung der tatsächlichen Gewalt.
- BDen Waffenkauf.
- CDie Ausübung der tatsächlichen Gewalt.
- DDie Erlangung der tatsächlichen Gewalt.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #42 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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