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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 42

Was versteht man waffenrechtlich unter "Erwerb von Waffen"?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Einräumung der tatsächlichen Gewalt.
  2. BDen Waffenkauf.
  3. CDie Ausübung der tatsächlichen Gewalt.
  4. DDie Erlangung der tatsächlichen Gewalt.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #42 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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