Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 41
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf folgende Gegenstände ohne weitere Erlaubnis erwerben:
Antwortmöglichkeiten
- AEine Flinte✓ richtig
- BEine Pistole
- CEinen Drilling✓ richtig
- DTreibladungspulver
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #41 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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