Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 40
Was muss ein Jäger mit gültigem Jagdschein tun, wenn er einen neuen Repetierer erworben hat?
Antwortmöglichkeiten
- AEr muss diesen innerhalb einer Woche in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen.
- BEr muss diesen innerhalb zwei Wochen in die WBK eintragen lassen.✓ richtig
- CEr muss diesen innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde zwecks Eintragung in die WBK melden.
- DDie Eintragung in die WBK muss innerhalb eines halben Jahres erfolgen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #40 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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