Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 26
Sie besitzen lediglich einen Drilling. Was gilt hinsichtlich der Aufbewahrung?
Antwortmöglichkeiten
- ADa Sie nur eine Waffe besitzen genügt es, diese in einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss aufzubewahren.
- BDie Aufbewahrung in einem stabilen Holzschrank ist ausreichend, wenn Sie die Waffe vor dem 5.7.2017 erworben haben.
- CDie Waffe ist mindestens in einem Behältnis mit Widerstandsgrad 0 aufzubewahren.✓ richtig
- DDie Waffe darf nur in einem Behältnis mit Widerstandsgrad 1 aufbewahrt werden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #26 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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