Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 25
Was sagt das Waffengesetz zur Aufbewahrung von Munition?
Antwortmöglichkeiten
- AZur Aufbewahrung von Munition reicht ein Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss.✓ richtig
- BFür die Aufbewahrung von Munition sieht das Waffengesetz keine besonderen Bedingungen vor.
- CFür die Aufbewahrung von Munition genügt ein einfaches Wegschließen in einem Holzschrank.
- DIn einem Waffenschrank der Kategorie 0 kann Munition zusammen mit Lang- und Kurzwaffen aufbewahrt werden.✓ richtig
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #25 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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