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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 22

Welche Aussage zur Aufbewahrung von Waffen durch Berechtigte ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn dies in einem Sicherheitsbehältnis mit dem Widerstandsgrad 1 erfolgt.
  2. BDie gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn keine Kurzwaffen aufbewahrt werden.
  3. CDie gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #22 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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