Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 18
Welche Aussagen sind bei einer Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch die Behörden richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen muss nur der Berechtigte (WBK-Inhaber) nachweisen.✓ richtig
- BDie ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen kann auch der nichtberechtigte Ehegatte nachweisen.
- CDer Behördenmitarbeiter muss sich ausweisen können.✓ richtig
- DEs reicht, wenn der Behördenmitarbeiter Name und Anschrift seiner Dienststelle nennt.
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #18 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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