Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 15
Wann müssen Sie mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung durch die Waffenbehörde rechnen?
Antwortmöglichkeiten
- ANur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen haben.
- BNur wenn Sie keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
- CNur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen und keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
- DAuch dann wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #15 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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