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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 14

Der gültige Jagdschein gilt nach dem Waffengesetz als:

Antwortmöglichkeiten

  1. AMunitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition.✓ richtig
  2. BErlaubnis zum Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen.
  3. CMunitionserwerbsberechtigung für Kurzwaffenmunition.
  4. DSchießerlaubnis.
  5. EErwerbsberechtigung für Langwaffen.✓ richtig

Lösung

Antworten A, E sind korrekt.

Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #14 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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