Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 14
Der gültige Jagdschein gilt nach dem Waffengesetz als:
Antwortmöglichkeiten
- AMunitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition.✓ richtig
- BErlaubnis zum Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen.
- CMunitionserwerbsberechtigung für Kurzwaffenmunition.
- DSchießerlaubnis.
- EErwerbsberechtigung für Langwaffen.✓ richtig
Lösung
Antworten A, E sind korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #14 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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