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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 12

Dürfen Sie als Jäger ohne weitere Erlaubnis auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Reviers aus Sicherheitsgründen Ihre auf Sie registrierte Pistole zusammen mit Ihrem Jahresjagdschein mit sich führen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, immer.
  2. BJa, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
  3. CJa, aber nur in Verbindung mit Personalausweis und Waffenbesitzkarte.
  4. DNein.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #12 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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