Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg2 · Frage 12
Dürfen Sie als Jäger ohne weitere Erlaubnis auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Reviers aus Sicherheitsgründen Ihre auf Sie registrierte Pistole zusammen mit Ihrem Jahresjagdschein mit sich führen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, immer.
- BJa, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
- CJa, aber nur in Verbindung mit Personalausweis und Waffenbesitzkarte.
- DNein.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 2 — Jagdbetrieb, Jagdhunde, Jagdliches Brauchtum › 2.1 Waffenrecht #12 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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