Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 696
Welche der nachfolgenden Handlungen sind nach der Bundeswildschutzverordnung verboten?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Treibjagd bei Neuschnee auszuüben
- BBestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben✓ richtig
- CBestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen✓ richtig
- DIn der Dämmerung auf Wild zu schießen
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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