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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 655

Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie weidgerechte, den jagdrechtlichen Vorschriften entsprechende Ausübung der Jagd stellt nach dem Tierschutzgesetz einen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren dar✓ richtig
  2. BJegliche Jagdhandlung stellt nach dem Tierschutzgesetz einen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren dar

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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