Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 617
Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja✓ richtig
- Bnein
- Cja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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