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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 612

Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa
  2. BNein✓ richtig

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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