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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 606

Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte mit entsprechender Eintragung erteilt✓ richtig
  2. Bals Jagdscheininhaber benötige ich keine vorherige Erlaubnis
  3. Cja, wenn das Kaliber größer als 7,65 mm ist

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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