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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 587

Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa
  2. BNein✓ richtig

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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