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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 556

Ist das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen erlaubt?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, für Inhaber einer Munitionserwerbserlaubnis.
  2. BJa, nur mit einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.✓ richtig
  3. CNein.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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