Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 539
Darf mit einem Gewehr .22 l.r. im befriedeten Besitztum geschossen werden?
Antwortmöglichkeiten
- ANein.✓ richtig
- BJa, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.
- CJa, wenn Personen oder Sachen nicht gefährdet werden können.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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