Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 512

Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.
  2. BJa.✓ richtig
  3. CNein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Berlin mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.