Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 511
Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffen zur Auskunft gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.✓ richtig
- BJa, aber nur während eines Strafverfahrens.
- CNein, nur gegenüber dem Gericht.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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